KAUFVERTRAG (LIEFERANTEN-/GESCHÄFTSPARTNERVERTRAG) Diese Vereinbarung regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Rose Garden Travel (rosegardentravel.com) und seinem Lieferanten/Geschäftspartner. Artikel 1 – Parteien GESCHÄFTSEIGENTÜMER: Rose Garden Travel – rosegardentravel.com, Istanbul, Türkei LIEFERANT: Natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag annimmt und Dienstleistungen erbringt. Artikel 2 – Betreff Diese Vereinbarung umfasst die Transferleistungen, die Rose Garden Travel seinen Kunden anbietet. Es regelt die Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich der Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Fahrer durch den Lieferanten, der Überführungskoordination und der Durchführung damit verbundener Logistikdienstleistungen. Artikel 3 – Definitionen Geschäftsinhaber: Rose Garden Travel – die Partei, die die Transferdienste organisiert und sie dem Kunden anbietet. Lieferant: Die Partei, die im Namen des Geschäftsinhabers Fahrzeuge und Fahrer bereitstellt und den Transferservice tatsächlich durchführt. Kunde: Gebucht über Rose Garden Travel Passagier oder Passagiere. Transferdienst: Personentransportdienst zwischen bestimmten Punkten. Artikel 4 – Arbeitszuweisung Der Geschäftsinhaber benachrichtigt den Lieferanten über Übertragungsanfragen über das System oder durch schriftliche/elektronische Kommunikation. Der Lieferant ist verpflichtet, jede von ihm übernommene Übertragungsaufgabe rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers darf der Lieferant die übertragenen Arbeiten nicht an Dritte übertragen. Artikel 5 – Lieferanten Verantwortlichkeiten Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, gepflegt, sauber und versichert sein. Fahrer müssen über einen gültigen Führerschein, ein SRC-Zertifikat und die erforderlichen Genehmigungen verfügen. Zur angegebenen Zeit und am angegebenen Ort anwesend sein. Bereitstellung eines zuvorkommenden, professionellen und sicheren Service für den Passagier. Behandeln Sie Passagierinformationen vertraulich und geben Sie sie nicht an Dritte weiter. Einhaltung der vom Arbeitgeber festgelegten Servicestandards. Artikel 6 – Pflichten des Arbeitgebers Übertragen Rechtzeitige und genaue Übermittlung von Informationen (Datum, Uhrzeit, Route, Passagierinformationen) an den Lieferanten. Zahlung der vereinbarten Gebühren innerhalb der angegebenen Fristen und Konditionen. Aufrechterhaltung der Kommunikation mit dem Lieferanten auf professionellem Niveau. Artikel 7 – Verzögerungen und höhere Gewalt Bei Verzögerungen, die durch Verschulden des Lieferanten verursacht werden, kann der Arbeitgeber einen Lohnabzug verhängen oder den Vertrag kündigen. Höhere Gewalt (Naturkatastrophe, Krieg, Terrorismus, Pandemie, Die Parteien haften nicht gegenseitig für Transfers, die aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen usw. nicht durchgeführt werden können. Artikel 8 – Zahlungsbedingungen Zahlungen an den Lieferanten erfolgen in der zwischen den Parteien vereinbarten Frist und Art. Rechnungen und Zahlungsbelege werden regelmäßig eingereicht. Bei mangelhafter Servicequalität oder Vertragsbruch kann die Zahlung ausgesetzt werden. Artikel 9 – Strafklausel Verschulden des Kunden durch Verschulden des Lieferanten Im Schadensfall wird der entstandene Schaden vom Lieferanten ersetzt. Bei wiederholten Verstößen hat der Arbeitgeber das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. Artikel 10 – Vertraulichkeit Die Parteien sind verpflichtet, die geschäftlichen, finanziellen und persönlichen Informationen, die sie während der Vertragslaufzeit und für 2 (zwei) Jahre nach Vertragsbeendigung voneinander erhalten, vertraulich zu behandeln. Kundendaten werden im Rahmen der KVKK und DSGVO geschützt und nur zur Erbringung der Dienstleistung verwendet. Artikel 11 – Wettbewerbsverbot Der Lieferant akzeptiert und verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 1 (ein) Jahr ab Vertragsende keine direkten Dienstleistungen für die bestehenden Kunden des Eigentümers zu erbringen. Artikel 12 – Vertragsdauer Dieser Vertrag ist ab dem Datum der Unterzeichnung 1 (ein) Jahr gültig. Sofern eine der Parteien nicht 30 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres 1 (ein) Jahr zu den gleichen Konditionen. Artikel 13 – Sonstige Bestimmungen Für Angelegenheiten, die nicht im Vertrag enthalten sind, gelten die Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuchs und des türkischen Obligationenrechts. Vertragsänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Für Streitigkeiten sind die Gerichte und Vollstreckungsämter in Istanbul zuständig. Artikel 14 – Schutz personenbezogener Daten (KVK) Die Parteien werden die personenbezogenen Daten, die sie einander übermitteln, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 (KVKK) verarbeiten. verpflichtet sich, es zu schützen und nicht für andere als den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Im Falle einer Datenschutzverletzung informiert die betroffene Partei unverzüglich die andere Partei und die zuständigen Behörden. Kontakt: info@rosegardentravel.com | rosegardentravel.com






